Sie kaufen in Trier, angemeldet wird in Luxemburg. Das erledigen Sie selbst oder ich für Sie, und auf Wunsch bringe ich Ihnen das Auto nach Hause.
Das übernehme ich
Alles, was von deutscher Seite gebraucht wird, bekommen Sie von mir.
Auf Wunsch melde ich bei der SNCA an und bringe Ihnen das Auto.
Das machen Sie selbst
Antrag und Vollmacht unterschreiben Sie selbst.
Die luxemburgische Versicherung schließen Sie selbst ab.
Luxemburg und Zulassung im Überblick
Papiere für die SNCA
Die deutschen Fahrzeugpapiere und den Kaufvertrag bekommen Sie vollständig von mir. Auf Wunsch gehe ich damit für Sie zur SNCA, was das kostet, steht in den Fragen unten.
Kennzeichen
Nach Hause kommt das Auto auf drei Wegen: mit Ausfuhrkennzeichen, auf Ihrem Anhänger oder ich bringe es Ihnen. Welcher für Sie passt, besprechen wir vorher.
Zulassung in Trier
Wohnen Sie in Deutschland, erledige ich die Anmeldung für Sie. Wie das abläuft, steht im Abschnitt Zulassungsservice weiter unten.
Schritt für Schritt
Der Weg von Trier nach Luxemburg.
Vier Schritte, und keiner davon ist eine Überraschung.
Fahrzeug aussuchen
Besichtigung nach telefonischer Vereinbarung, dann der Kaufvertrag vor Ort.
Kennzeichen klären
Wir legen fest, wie das Auto nach Luxemburg kommt, selbst gefahren oder von mir gebracht.
Unterlagen mitnehmen
Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag für die SNCA bekommen Sie vollständig von mir.
In Luxemburg anmelden
Versicherung abschließen, dann zur SNCA, selbst oder mit mir. Danach kommt Ihr Kennzeichen.
Die Anmeldung bei der SNCA können Sie selbst erledigen oder mir überlassen. Den Antrag und die Vollmacht unterschreiben Sie in jedem Fall selbst, und die luxemburgische Versicherung schließen Sie selbst ab. Was ich dafür vorbereite, sage ich Ihnen vor dem Kauf.
Zulassung in Deutschland
Zulassungsservice in Trier, wenn Sie hier anmelden.
Nicht jeder Käufer wohnt in Luxemburg. Wer sein Fahrzeug in Deutschland anmeldet, muss dafür nicht selbst aufs Amt.
Sie geben mir Vollmacht
Ein Blatt, das Sie bei mir unterschreiben. Sie bekommen es von mir.
Ich gehe zur Behörde
An-, Um- und Abmeldung, auf Wunsch mit Wunschkennzeichen. Schilder bringe ich an.
Kosten sage ich vorher
Gebühren und Schilder gebe ich eins zu eins weiter. Meinen Anteil nenne ich vor dem Kauf.
Übergabe mit Kennzeichen
Sie bekommen den Wagen angemeldet übergeben, ohne Umweg über die Behörde.
Fragen aus beiden Ländern
Häufige Fragen
Wie melde ich ein in Deutschland gekauftes Auto in Luxemburg an?
Der Weg führt über die Société Nationale de Circulation Automobile, kurz SNCA. Gebraucht werden die deutschen Fahrzeugpapiere, der Kaufvertrag, eine luxemburgische Versicherung auf Ihren Namen und Ihr Ausweis, bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. Februar 2016 zusätzlich die europäische Übereinstimmungsbescheinigung. Vorher stellt der luxemburgische Zoll eine Bescheinigung aus, die Vignette 705. Eine gültige deutsche Hauptuntersuchung wird grundsätzlich anerkannt, allerdings gemessen an den luxemburgischen Prüffristen, dazu steht mehr weiter unten. Den Gang zur SNCA können Sie selbst machen oder mir überlassen, das steht in der nächsten Antwort.
Übernehmen Sie die Anmeldung bei der SNCA für mich?
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei mir kaufen. Für 350 Euro melde ich es bei der SNCA in Luxemburg für Sie an. Das ist der Endpreis, die amtlichen Gebühren in Luxemburg und die Kennzeichenschilder sind darin enthalten.
Einiges bleibt bei Ihnen, weil die Behörden es so verlangen. Den Antrag für die SNCA und eine schriftliche Vollmacht für mich unterschreiben Sie selbst, und ich brauche eine Kopie Ihres Ausweises. Die luxemburgische Versicherung schließen Sie selbst ab und geben mir den Nachweis dafür mit. Angemeldet wird das Fahrzeug auf Ihren Namen. Vor der Anmeldung muss das Fahrzeug in Luxemburg beim Zoll vorgeführt werden. Wie es dorthin kommt, klären wir vor dem Kauf.
Welche Papiere für Ihr Fahrzeug dazukommen, sage ich Ihnen vor dem Kauf. Möchten Sie lieber selbst zur SNCA gehen, bekommen Sie von mir alles, was von deutscher Seite gebraucht wird.
Bringen Sie mir das Auto nach Luxemburg?
Ja, auf Wunsch. Sie kaufen das Fahrzeug bei mir in Trier, und danach bringe ich es an eine Adresse in Luxemburg, die Sie mir nennen. Das kostet 250 Euro, das ist der Endpreis für die Lieferung. Sie können die Lieferung unabhängig von der Anmeldung buchen, und den Termin stimmen wir gemeinsam ab.
Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen für die Fahrt nach Luxemburg?
Wenn Sie selbst vom Hof fahren wollen, ist das Ausfuhrkennzeichen mit der dazugehörigen Ausfuhrversicherung der übliche Weg. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ist dafür nicht geeignet, weil Luxemburg es nicht anerkennt. Kein Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie in zwei Fällen: Sie holen das Fahrzeug auf einem Anhänger oder mit einem Transporter ab, oder ich bringe es Ihnen an eine Adresse in Luxemburg. Welcher Weg für Sie der günstigste ist, klären wir vor dem Kauf.
Wird die deutsche Hauptuntersuchung in Luxemburg anerkannt?
Im Grundsatz ja, aber nicht unbegrenzt. Luxemburg behandelt eine gültige deutsche Prüfbescheinigung so, als hätte es sie selbst ausgestellt, allerdings nur gemessen an den eigenen luxemburgischen Prüffristen, Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2014/45/EU. Diese Fristen sind bei älteren Fahrzeugen kürzer als die deutschen zwei Jahre. Bei einem älteren Auto kann in Luxemburg deshalb eine Kontrolle fällig sein, obwohl die deutsche Hauptuntersuchung noch läuft. Dasselbe gilt, wenn am Fahrzeug etwas verändert worden ist. Wie lange die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs noch läuft, steht auf seiner Seite. Was für Ihr Fahrzeug in Luxemburg gilt, sagt Ihnen die SNCA verbindlich, und ich sage Ihnen vor dem Kauf, was ich dazu weiß.
Fällt Zoll an, wenn ich in Luxemburg wohne und in Deutschland kaufe?
Nein. Luxemburg gehört zum europäischen Binnenmarkt, deshalb fällt kein Zoll an. Die Frage kommt oft, weil eine Grenze dazwischen liegt, aber sie hat für Sie keine Folge. Zu klären ist allein die Umsatzsteuer. Holen Sie das Fahrzeug in Trier ab, gilt in aller Regel die deutsche Umsatzsteuer, und wie sie sich zusammensetzt, hängt davon ab, ob ein Fahrzeug regelbesteuert oder differenzbesteuert verkauft wird. Bringe ich es Ihnen nach Luxemburg oder ist es steuerlich noch neu, kann die luxemburgische Umsatzsteuer gelten. Ich sage Ihnen vor dem Kauf, was für Ihr Fahrzeug gilt, und nenne Ihnen den Endpreis.
Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung in Deutschland?
Ihren Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ein SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer und eine Vollmacht, damit ich das für Sie erledigen darf. Die Vollmacht bekommen Sie von mir.
Was kostet die Zulassung, wenn Sie das für mich übernehmen?
Die Zulassungsstelle erhebt ihre eigenen Gebühren, dazu kommen die Kosten für die Schilder. Beides sind Auslagen, die ich für Sie verlege und eins zu eins weitergebe. Was ich selbst für die Abwicklung berechne, sage ich Ihnen vor dem Kauf, damit Sie den Gesamtbetrag kennen und nicht am Ende überrascht werden.
Wie lange dauert die Zulassung?
Das hängt an der Zulassungsstelle und daran, wie schnell die Unterlagen vollständig sind. Planen Sie im Regelfall mit zwei bis drei Werktagen. Wann Ihr Fahrzeug tatsächlich fertig ist, sage ich Ihnen verbindlich, sobald der Termin steht.
Zu welcher Zulassungsstelle fahren Sie?
Nach Trier-Stadt, Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich fahre ich regelmäßig. Wohnen Sie in einem anderen Kreis, sprechen Sie mich an, in aller Regel bekommen wir auch das hin. Welche Stelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz und nicht danach, wo Sie das Fahrzeug kaufen.
Sie kommen aus Luxemburg oder der Region?
Sprechen Sie mich an, ich erkläre Ihnen die nächsten Schritte in Ruhe.
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